Eine Funktion, die nicht autorisierte Gesichter automatisch unkenntlich macht, entwickelt für Schulen, Vereine und Veranstaltungen, die dem Recht am eigenen Bild unterliegen.
Warum das Recht am eigenen Bild für Schulen und Vereine weiterhin ein Kopfzerbrechen bereitet
Wer schon einmal eine Gruppenaufnahme organisiert hat, kennt dieses Problem: Manche Eltern oder Teilnehmer haben keine Einwilligung zur Bildnutzung gegeben, dennoch bleiben Gruppenfotos für das Schul- oder Vereinsleben notwendig. Wie verteilt man eine Klassengalerie, wenn drei von fünfundzwanzig Schülern nicht darauf erscheinen dürfen? Bisher bestand die einzige Lösung darin, jedes Foto von Hand zu bearbeiten, eine langwierige, mühsame und fehleranfällige Aufgabe. Eine automatische Unkenntlichmachungsfunktion beantwortet dieses Bedürfnis direkt, indem sie diese manuelle Arbeit überflüssig macht.
Wie die Unkenntlichmachung durch Ausschluss funktioniert
Nehmen wir das Beispiel einer Schule, in der alle Eltern eine Einwilligung unterschrieben haben, außer für drei Schüler. Die Lehrkraft lädt ihre Fotos wie gewohnt auf die Plattform hoch. Die Gesichtserkennung erfolgt automatisch, und anschließend genügt es, mit wenigen Klicks die Gesichter der nicht autorisierten Kinder auszuwählen. Die Unkenntlichmachung wird dann auf alle Fotos angewendet, auf denen diese Gesichter erscheinen, bevor die Galerie an die Familien verteilt wird. Dieses Verfahren eignet sich ebenso gut für Schulen wie für Feriencamps, Vereine oder einen Fotografen, der eine Straßenszene festhält, ohne die Einwilligung jeder anwesenden Person einholen zu können.
Die Positivliste: nur autorisierte Gesichter anzeigen
Die Funktion arbeitet auch umgekehrt. Man kann eine Liste autorisierter Gesichter definieren, indem man einfach ein Selfie jeder betroffenen Person einreicht. Sobald diese Positivliste erstellt ist, verbirgt die Plattform automatisch alle anderen Gesichter, die auf den importierten Fotos erscheinen. Dieser umgekehrte Modus ist besonders nützlich für eine private Veranstaltung, bei der nur bestimmte Personen in der finalen Galerie erscheinen sollen, etwa bei einem Filmdreh oder einer gezielten institutionellen Kommunikation. Mit diesen beiden Ansätzen, Negativliste oder Positivliste, stehen zwei sich ergänzende Möglichkeiten zur Verfügung, um eine Galerie entsprechend den tatsächlich erteilten Einwilligungen abzusichern.
Was geschieht mit den Gesichtserkennungsdaten?
Die Frage des Datenschutzes stellt sich naturgemäß, sobald von Gesichtserkennung die Rede ist. Auf der Plattform ist jede Gesichtsverarbeitung direkt und ausschließlich an die betreffende Galerie gebunden. Sobald die Galerie gelöscht wird, werden die zugehörigen Gesichtsabdrücke sofort vernichtet, ohne Aufbewahrung oder Archivierung. Konkret bedeutet dies, dass es unmöglich ist, das Auftauchen derselben Person zwischen den Galerien zweier verschiedener Fotografen abzugleichen, selbst wenn diese Person in beiden Fotoserien erscheint. Jede Galerie bleibt eine isolierte Blase, was einen datenschutzkonformen Umgang in jeder Phase gewährleistet. Dieser Ansatz erfordert erhebliche Rechenressourcen, weshalb er noch nicht allen zur Verfügung steht (nur Gold-Abonnements), stellt aber einen ernstzunehmenden Weg dar, um das Teilen von Fotos mit der Achtung des Rechts am eigenen Bild in kollektiven Zusammenhängen zu vereinbaren.